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Passivrauchen
Was in den letzten Jahren über aktives Rauchen untersucht wurde, ist heute weitgehend bekannt: Rauchen gefährdet die Gesundheit und führt in vielen Fällen zum Tod. Stimmen, die behaupten, auch das Mitrauchen führe zu einer Schädigung der Gesundheit, wurden bisher nicht genügend ernst genommen. An zahlreichen Forschungsinstituten im In- und Ausland konnte mittlerweile jedoch eindeutig nachgewiesen werden:
Krebs und andere lebensgefährliche Erkrankungen im menschlichen Organismus entstehen nicht nur durch aktives, sondern auch durch passives Rauchen.
Es gibt eigentlich gar keine Nichtraucher. Denn jeder Nichtraucher wird - ob im öffentlichen Leben oder privat - neben Rauchern automatisch zum Mitraucher.
Jedes Mitrauchen über einen bestimmten Zeitraum ist daher mit einem erhöhten Krankheitsrisiko verbunden.
Der Nebenstromrauch entsteht in den Rauchpausen während des Glimmens einer Zigarette und enthält krebserregende Substanzen in bis zu 100fach höherer Konzentration als der Hauptstromrauch, den der Raucher inhaliert.
Vier prospektive und zahlreiche retrospektive Studien beweisen die Lungenkrebsfördernde Wirkung des Passivrauchens. In den USA sind 3.000 der durch Lungenkrebs verursachten jährlichen Todesfälle dem Mitrauchen anzulasten.
Welche Arten von Mitrauchern gibt es?
Mitraucher von Beruf:
Nach internationalen Studien liegt die Konzentration an krebserregenden Stoffen in untersuchten Innenräumen deutlich über den Werten der Außenluft städtischer Ballungszentren.
Selbst in Industriestädten ist heute die Belastung der Atemluft mit gesundheitsschädigenden Feinstäuben, Reizgasen (z.B. Aldehyde) und Krebsfördernden Spurenstoffen (z.B. Benzol) im Freien signifikant geringer als in verrauchten Büros, Wohnräumen und Restaurants.
Ein besonders gefährlicher krebserregender Stoff ist Dimethylnitrosamin. Für diesen Giftstoff gibt es keinen Grenzwert, der gesundheitlich unbedenklich wäre.
Beim Rauchen einer Filterzigarette nimmt ein Raucher mit dem Hauptstrom 2-14ng (Nanogramm) Dimethylnitrosamin auf. Ein Mitraucher, der acht Stunden in einem Raum mit aktiven Rauchern verbringt, atmet in dieser Zeit ein Vielfaches dieses Stoffes aus dem Nebenstromrauch ein. Das ist so viel, als hätte er ungefähr 4-6 Zigaretten selbst geraucht.
Ungeborene Mitraucher:
Frauen, die während ihrer Schwangerschaft rauchen, setzen nachweislich die Gesundheit ihres Babys aufs Spiel.
Ein noch ungeborenes Kind ist jedem Lungenzug seiner Mutter ungeschützt ausgesetzt.
Medizinische Studien belegen, daß rauchende Mütter doppelt so häufig untergewichtige Kinder gebären wie Nichtraucherinnen. Außerdem erhöht sich das Risiko
einer Eileiter-Schwangerschaft
einer Fehlgeburt
einer Planzenta-Ablösung
einer Frühgeburt
der Sterblichkeit des Säuglings nach der Geburt.
Nach neuesten Erkenntnissen tritt der plötzliche Kindstod häufiger bei Kindern von Müttern ein, die während der Schwangerschaft geraucht haben.
Mitraucher im Kindesalter:
Eltern, die regelmäßig zur Zigarette greifen, gefährden unweigerlich die Gesundheit ihrer Kinder.
Kinder, die in Raucherfamilien zum Mitrauchen gezwungen sind, leiden nachweislich häufiger unter Infektionen und anderen Erkrankungen der Atemwege.
Außerdem ist ihre Lungenfunktion signifikant schlechter als jene von Kindern in Nichtraucherfamilien. Bei Kleinkindern kann Passivrauchen im Zusammenwirken mit Infektionserregern und Allergenen auch zu schweren Erkrankungen der Lunge führen.
Welche Krankheitsbilder treten bei erwachsenen Mitrauchern auf?
Die gesundheitliche Beeinträchtigung eines Mitrauchers, der dem Rauch am Arbeitsplatz, zu Hause, in der Freizeit oder in öffentlichen Gebäuden ausgesetzt ist, kann nachhaltige Folgen haben:
So erhöht sich für den Mitraucher je nach Dauer und Intensität des Mitrauchens das Risiko von Herzkranzgefäß-Erkrankungen, die zum Herzinfarkt führen können, um bis zu 30 %, das Bronchitisrisiko um ca. 60 % und das Lungenkrebsrisiko um ca. 20 %. Etwa jeder vierte Lungenkrebsfall bei Mitrauchern ist dem Passivrauchen anzulasten.
Wie können sie sich vor dem Mitrauchen schützen?
Der effektivste Weg, dem Mitrauchen zu entkommen, ist natürlich, das Übel an der Wurzel zu packen: nämlich seine rauchenden Mitmenschen von der Schädlichkeit des Rauchens und des Mitrauchens zu überzeugen. Das ist, wie Sie vielleicht selbst bereits erfahren mußten, nicht immer leicht.
Gehen Sie einmal von Ihren "Rechten als Mitraucher" aus, die in der Charta gegen Tabak auf der Ersten Europäischen Konferenz zum Thema Tabakpolitik in Madrid 1988 festgelegt wurden:
Frische Luft, frei von Tabakrauch, zählt zu den Grundrechten eines jeden Mitmenschen. Demnach haben Sie das Recht auf rauchfreie Luft in öffentlichen Verkehrsmitteln und auf öffentlichen Plätzen.
Es liegt nicht an den Mitrauchern, sich dem Mitrauchen zu entziehen. Vielmehr hat der Raucher dafür zu sorgen, nicht auch seine Mitmenschen durch den gesundheitsschädigenden Qualm zu gefährden.
Diese Bedingungen für ein harmonisches Miteinander von Rauchern und Nichtrauchern setzen viel Toleranz und gegenseitiges Verständnis voraus. Einer freiwilligen Selbstbeschränkung von Rauchern zum Schutz der Nichtraucher stehen massive wirtschaftliche Interessen gegenüber.
Ein in Umfang und Wirkung ausreichender Nichtraucherschutz braucht daher eine gesetzliche Basis. In Bereichen wie Arbeitsnehmerschutz und öffentlicher Verkehr sind seit längerem gesetzliche Bestimmungen in Kraft. Sie zielen auf technische oder organisatorische Schutzmaßnahmen für Nichtraucher ab. Dazu zählen etwa verstärkte Belüftung, lokale Rauchverbote oder die räumliche Trennung von Rauchern und Nichtrauchern.
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